Wie in nahezu jedem Monat gibt es auch im März 2021 einige interessante Änderungen, die viele oder zum Teil sogar alle Bürger des Landes betreffen. Das sind zum Beispiel Informationen zur Rentenanpassung. Außerdem laufen die Steuerstundungen im Zuge der Corona-Pandemie – ebenso wie das Baukindergeld für Familien.
Inhalt
Keine Rentenanpassung im Westen 2021
Eine schlechte Nachricht gibt es im März für alle Rentner* im Westen. Denn es wird 2021 keine Rentenerhöhungen für sie geben. Der wesentliche Grund ist natürlich die Coronakrise, aufgrund derer zahlreiche Arbeitnehmer sich in Kurzarbeit befinden oder sogar um ihrer Anstellung fürchten.
Dies gilt allerdings nur für die westdeutschen Bundesländer, denn im Osten des Landes findet eine Erhöhung der Renten ab 1. Juli um 0,7 Prozent statt.
Neue Energieskala für Elektrogeräte
Ab diesem Monat gibt es für Elektro-Geräte eine neue Energieskala. Abgeschafft werden die bisherigen Plus-Klassen. Stattdessen reichen die Energieeffizienzklassen nun von A bis G, wobei A die beste Energieeffizienzklasse darstellt.
Corona: Steuerstundung läuft aus
Bisher konnten Bürger, die in wirtschaftlicher Hinsicht von der Corona Pandemie betroffen sind, beim Finanzamt einen Antrag auf Steuerstundung stellen. Diese Möglichkeit soll am 31. März auslaufen. Es steht noch nicht fest, ob es eventuell eine Verlängerung gibt.
Kein Baukindergeld mehr nach 31. März
Definitiv feststeht hingegen, dass das inzwischen über zwei Jahre existierende Baukindergeld zum 31. März auslaufen wird. Dies bezieht sich auf einen Kaufvertrag oder eine Baugenehmigung, die spätestens Ende März vorhanden sein müssen.
Immerhin haben Familien mit Kindern allerdings noch bis Ende des Jahres 2023 Zeit, bei der KfW einen Antrag auf Baukindergeld zu stellen.
Zwei-Faktor-Authentifizierung kommt
Eine Neuerung gibt es ab Mitte März auch im Bereich Online-Shopping. Dort wird nämlich zum 15. März die sogenannte Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) verpflichtend eingeführt.
Zahlreiche Onlineshop nutzen diese Prüf-Methode jetzt bereits, allerdings bisher auf freiwilliger Basis. In wenigen Wochen wird das Ganze dann für alle verpflichtend sein.
Ende telefonischer Krankschreibungen?
Voraussichtlich ebenfalls enden wird zum 31. März die Möglichkeit, dass sich Patienten durch ihren Arzt per Telefon krankschreiben lassen können, falls lediglich leichte Erkältungsbeschwerden vorhanden sind.
Möglicherweise findet allerdings aufgrund der wieder steigende Infektionszahlen doch noch eine Verlängerung der telefonischen Krankschreibung statt.
Die ID der Vergleichstabelle ist ungültig.Weiterlesen:
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